Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Anbieter bestimmter digitaler Dienstleistungen — darunter Online-Shops und Buchungssysteme — ihre Angebote barrierefrei bereitzustellen. Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549 auf Basis der WCAG-Stufe AA. Diese Darstellung ist fachliche Orientierung, keine Rechtsberatung.
Wen es betrifft
- Wer online verkauft oder buchen lässt, ist im Zweifel betroffen.
- Für Dienstleistungen gilt eine Ausnahme für Kleinstunternehmen — grob unter zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz.
Was konkret gefordert ist
- Textalternativen für informationstragende Bilder.
- Kontraste von mindestens 4,5:1 für Text.
- Vollständige Tastaturbedienung.
- Sichtbarer Fokus.
- Semantisches HTML.
- Verständliche Fehlermeldungen.
Selbsttest in zehn Minuten
- Nur mit der Tabulatortaste durchklicken.
- Auf 200 Prozent zoomen.
- Formular absichtlich falsch ausfüllen.
- Bild im Quelltext prüfen.
- Kontraste messen.
Vorgehen
- Bestandsaufnahme.
- Priorisieren — zuerst die Wege, die Umsatz bringen.
- Beheben.
- Erklärung veröffentlichen.
Zusammengefasst
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