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Recht

Barrierefreiheit: Was das BFSG für Unternehmen bedeutet

Lesezeit 8 MinAktualisiert August 2026

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Anbieter bestimmter digitaler Dienstleistungen — darunter Online-Shops und Buchungssysteme — ihre Angebote barrierefrei bereitzustellen. Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549 auf Basis der WCAG-Stufe AA. Diese Darstellung ist fachliche Orientierung, keine Rechtsberatung.

Wen es betrifft

  • Wer online verkauft oder buchen lässt, ist im Zweifel betroffen.
  • Für Dienstleistungen gilt eine Ausnahme für Kleinstunternehmen — grob unter zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz.

Was konkret gefordert ist

  • Textalternativen für informationstragende Bilder.
  • Kontraste von mindestens 4,5:1 für Text.
  • Vollständige Tastaturbedienung.
  • Sichtbarer Fokus.
  • Semantisches HTML.
  • Verständliche Fehlermeldungen.

Selbsttest in zehn Minuten

  • Nur mit der Tabulatortaste durchklicken.
  • Auf 200 Prozent zoomen.
  • Formular absichtlich falsch ausfüllen.
  • Bild im Quelltext prüfen.
  • Kontraste messen.

Vorgehen

  • Bestandsaufnahme.
  • Priorisieren — zuerst die Wege, die Umsatz bringen.
  • Beheben.
  • Erklärung veröffentlichen.
Zusammengefasst

Solides Handwerk — und es verbessert die Seite für alle Besucher.

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